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Frankreich verbietet “vegane Frikadellen” und “pflanzliches Filet”

8. März 2024 - Lesezeit: 3 Minuten

Französische Regierung sorgt für Transparenz: Vegetarische Alternativen dürfen nicht mehr mit traditionellen Fleischbegriffen vermarktet werden.

Der Trend zu pflanzlichen Alternativen in Supermärkten hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Regale sind mittlerweile voll von Produkten, die traditionelle Fleischgerichte nachahmen, jedoch auf tierische Inhaltsstoffe verzichten. Hersteller bringen kontinuierlich innovative Lebensmittel auf den Markt, um die Kunden für eine fleischlose Ernährung zu begeistern. Von vegetarischen Burger-Patties bis hin zu veganem Hackfleisch reicht die Palette der Angebote, die darauf abzielen, den Fleischkonsum zu reduzieren und gleichzeitig geschmackvolle Alternativen anzubieten. Ein herausragendes Beispiel für diese Entwicklung ist Rügenwalder Mühle, die in Kooperation mit dem Lebensmittel Start-up KoRo eine “Mix & Fertig-Trockenmischung” für Frikadellen anbietet, sodass die Kunden ihre Frikadellen nach Lust und Laune selber formen können.

Frankreich schützt die traditionellen Fleischbegriffe

Diese florierende Branche sieht sich nun jedoch in Frankreich einer neuen Herausforderung gegenüber. Das Land hat beschlossen, dass pflanzliche Fleischersatzprodukte nicht mehr mit Begriffen vermarktet werden dürfen, die traditionell mit Fleisch in Verbindung gebracht werden. Damit wird einer langjährigen Forderung der Fleischindustrie nachgegeben, die argumentiert, dass solche Begriffe nur für Produkte verwendet werden sollten, die tatsächlich aus tierischen Inhaltsstoffen bestehen. Diese Regelung bedeutet, dass Begriffe wie Filet, Steak und Schnitzel exklusiv für Produkte reserviert sind, die auf tierischen Inhaltsprodukten basieren. Jean-François Guilhard, Vorsitzender des Verbandes französischer Viehzüchter und Fleischverarbeiter, bezeichnet dies als einen „wesentlichen Schritt zugunsten der Informationstransparenz für die Verbraucher sowie des Erhalts unserer Produkte und unseres Know-hows“.

Ist so eine Regelung auch in Deutschland denkbar?

Die Frage, ob ähnliche Regelungen auch in Beispiel Deutschland eingeführt werden könnten, bleibt offen. Bisher ist ein solches Verbot in Deutschland nicht geplant. Die Bundeszentrale für Ernährung erklärt, dass Begriffe wie Schnitzel, Gulasch oder Wurst keinen gesetzlichen Bezeichnungsschutz genießen. Sie dürfen somit grundsätzlich für Fleischalternativen verwendet werden. Allerdings müssen diese klar als solche gekennzeichnet sein, um Verbrauchertäuschung zu vermeiden. Glaubt man dagegen dem Duden, ist ein  Schnitzel schon ein tierisches Produkt, nämlich eine “dünne Scheibe Kalb-, Schweine-, Puten- oder Hähnchenfleisch, die (oft paniert) in der Pfanne gebraten wird”, und Gulasch ein “[scharf gewürztes] Gericht aus klein geschnittenem Rind-, auch Schweine- oder Kalbfleisch, das angebraten und dann gedünstet wird”.

Vorreiter Frankreich sorgt für klare Kennzeichnungen

Ursprünglich sollte das Gesetz in Frankreich bereits 2022 in Kraft treten, jedoch wurde das Inkrafttreten aufgrund einer Klage der Verbraucherorganisation Protéines France verzögert. Kritiker befürchten, dass das Verbot Verbraucher beim Einkaufen verwirren könnte, während Befürworter argumentieren, dass klare Kennzeichnungen zur Vermeidung von Verwirrungen beitragen. Die französische Regierung hat schließlich eine abgewandelte Regelung beschlossen, die die Vermarktung von Produkten mit einem geringen Anteil pflanzlicher Proteine unter den Begriffen “Fleisch”-Ersatzprodukte erlaubt. Das betrifft beispielsweise Cordon bleu oder ausgewählte Wurstsorten.

Bei Verstoß gegen die Regelung droht ein Bußgeld

Von dem Verbot der „Fleisch“-Ersatzprodukte sind in Frankreich nur nationale Hersteller betroffen. Laut der französischen Zeitung Le Monde müsse bei Verstoß gegen die Regelung mit Bußgeldern zwischen 1.500 und 7.500 Euro gerechnet werden. Die Produzenten hätten jedoch noch ein Jahr Zeit, um ihren Bestand zu verkaufen. Produzenten aus anderen EU-Staaten dürfen ihre Produkte weiterhin unter den gewohnten Bezeichnungen anbieten, sie sind von diesem Verbot nicht betroffen.

Fazit

Die Entscheidung Frankreichs, die Vermarktung von pflanzlichen Fleischersatzprodukten zu regulieren, wirft wichtige Fragen auf, nicht nur bezüglich des Verbraucherschutzes und der Kennzeichnung von Produkten, sondern auch hinsichtlich der Rolle der Fleischindustrie und des Wettbewerbs auf dem Lebensmittelmarkt. Es bleibt abzuwarten, ob ähnliche Regelungen auch in anderen Ländern oder sogar auf europäischer Ebene diskutiert und umgesetzt werden. Bis dahin wird die Diskussion über die Zukunft der pflanzenbasierten Ernährung und die Vermarktung von Fleischalternativen sicherlich weitergehen.



Bildtitel: burger-gemüse-farbe-soße-teller

Fotograf: LC-click

Lizenz: Pixabay Inhaltslizenz

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